Version 2026-10 · Stand Oktober 2026
Anbieter: Lars Hölker, handelnd unter LH Printing, Philippenkuhle 5, 52538 Gangelt, E-Mail [email protected], Telefon +49 1525 8309317 (im Folgenden „Anbieter“).
§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmer
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Revisio“ als Software-as-a-Service (SaaS) zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen – insbesondere Errichter, Instandhalter und Wartungsunternehmen der Brandmelde- und Sicherheitstechnik. Verbraucher (§ 13 BGB) können keinen Vertrag schließen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter darf geeignete Nachweise verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, USt-IdNr.).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen AGB.
- Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarungen, (b) der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) samt Anlagen, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, (c) die Leistungsbeschreibung, (d) die bei Vertragsschluss auf revisio-app.net veröffentlichte Preisliste, (e) diese AGB.
§ 2 Begriffe
- Organisation: das Kundenkonto des Kunden in Revisio, in dem seine Daten getrennt von anderen Kunden geführt werden.
- Nutzerkonto (Account): ein aktiver interner Benutzer der Organisation (z. B. Büro, Disposition, Technik). Zugänge zum Kundenportal (für die Auftraggeber des Kunden) und gesperrte bzw. deaktivierte Benutzer zählen nicht.
- Nutzerpaket: ein Paket von 5 Nutzerkonten.
- Speicher: der Speicherplatz für alle gespeicherten Daten und Dateien der Organisation (Fotos, Dokumente, Berichte, Importdateien, Datenbankinhalte; Einzelheiten in der Leistungsbeschreibung). Inklusive sind 10 GB je Organisation; weiterer Speicher ist in Speicherpaketen zu je 10 GB buchbar.
- Kundendaten: alle Daten, die der Kunde, seine Nutzer oder seine Portalnutzer in Revisio eingeben, hochladen oder erzeugen lassen.
- Abrechnungszeitraum: ein Kalendermonat ab dem Tag des Abo-Beginns (z. B. 15. eines Monats bis 14. des Folgemonats).
- Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB), insbesondere E-Mail.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Revisio auf der Website ist kein bindendes Angebot.
- Testvertrag: Nach dem Absenden der Registrierung erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, der 24 Stunden gültig ist. Mit der Bestätigung über diesen Link gibt der Kunde sein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Testvertrags ab; der Anbieter nimmt es an, indem die Organisation daraufhin automatisch angelegt und freigeschaltet wird. Der Kunde erhält die Freischaltung auf der Bestätigungsseite angezeigt. Wird der Link nicht rechtzeitig bestätigt, kommt kein Vertrag zustande und die Angaben werden gelöscht. Der Anbieter darf einen Testvertrag aus wichtigem Grund (z. B. offensichtliche Falschangaben, kein Unternehmer, wiederholte Testzugänge desselben Kunden) außerordentlich kündigen.
- Abonnement: Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs im Kundenkonto (Auswahl der Pakete, Angabe der Zahlungsdaten, Klick auf die Schaltfläche zur kostenpflichtigen Bestellung) gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung per E-Mail oder der Freischaltung des Abonnements im Kundenkonto zustande, je nachdem, was zuerst erfolgt.
- Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert für den Kunden; die jeweils geltende Fassung dieser AGB und des AVV ist im Kundenkonto und auf revisio-app.net abrufbar und kann gespeichert und ausgedruckt werden. Version und Zeitpunkt der Zustimmung werden in der Organisation gespeichert.
- Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden abbedungen (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB). Die Vorschriften über Verbraucherverträge (§§ 312 ff. BGB, insbesondere ein Widerrufsrecht) finden keine Anwendung.
§ 4 Testphase
- Der Kunde kann Revisio 14 Tage ab Bestätigung der Registrierung kostenlos testen. Der Funktionsumfang entspricht einem Abonnement mit einem Nutzerpaket und dem inklusiven Speicher, soweit der Anbieter nichts anderes angibt.
- Die Testphase endet automatisch. Sie geht nicht ohne Zutun des Kunden in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Nach Ablauf wird die Organisation gesperrt: Die Anwendung zeigt nur noch den Hinweis zum Abschluss eines Abonnements; Eingaben, Synchronisation der Techniker-App und das Kundenportal stehen nicht mehr zur Verfügung.
- Schließt der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Testphase ein Abonnement ab, bleiben seine Daten erhalten. Andernfalls darf der Anbieter die Organisation samt Kundendaten nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen löschen. Ein Export ist bis dahin auf Anfrage möglich.
- Während der Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit (§ 6) oder Support-Reaktionszeit. Die Haftung richtet sich nach § 17 Abs. 7.
§ 5 Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter stellt dem Kunden Revisio für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit (Büro- Oberfläche im Browser, Techniker-App als Web-App, Kundenportal). Inhalt und Umfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden schuldet der Anbieter nicht.
- Der Anbieter stellt Speicherplatz für die Kundendaten im Umfang des gebuchten Speichers bereit und sichert die Daten nach Maßgabe von § 13.
- Der Anbieter entwickelt Revisio laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn der vertraglich vorausgesetzte Gebrauch dadurch nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist (z. B. wegen technischer Weiterentwicklung, Sicherheit, geänderter Rechtslage). Fällt eine wesentliche Funktion weg, kündigt der Anbieter dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden erstattet.
- Übergabepunkt ist der Internet-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Internetverbindung des Kunden und seiner Nutzer, deren Endgeräte und Browser ist der Anbieter nicht verantwortlich.
- Inhalte und Dienste Dritter, die in Revisio optional eingebunden werden können (z. B. Kartenbilder eines externen Kachelservers nach Zustimmung des Nutzers, Push-Dienste der Browserhersteller), sind nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Anbieters.
- Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der AVV.
§ 6 Verfügbarkeit
- Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit von Revisio am Übergabepunkt von 99 % im Monatsmittel bereit.
- Nicht als Ausfallzeit zählen: a) angekündigte Wartungsarbeiten, in der Regel mindestens zwei Werktage vorher in der Anwendung oder per E-Mail angekündigt und möglichst außerhalb der Zeit Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr, insgesamt höchstens acht Stunden je Kalendermonat; dringende Sicherheitsupdates dürfen auch kurzfristig eingespielt werden; b) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere höhere Gewalt (§ 18), Störungen von Netzen Dritter, Angriffe auf die Infrastruktur, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden können; c) Störungen, die der Kunde, seine Nutzer oder von ihm eingesetzte Dritte verursacht haben, sowie Sperren nach §§ 4, 9 Abs. 6 und 11 Abs. 4.
- Die Techniker-App ist für die Arbeit ohne Netzverbindung ausgelegt; Daten werden bei bestehender Verbindung synchronisiert.
- Rechte des Kunden bei Unterschreitung der Verfügbarkeit richten sich nach § 16.
§ 7 Support
- Support erfolgt per E-Mail an [email protected] an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Der Anbieter bemüht sich um eine Antwort innerhalb von zwei Werktagen; eine Reaktions- oder Lösungszeit wird nicht garantiert, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
- Support umfasst Fragen zur Bedienung und die Entgegennahme von Fehlermeldungen. Schulungen, Datenübernahmen, individuelle Anpassungen und Beratung zu Prüfnormen sind nicht enthalten und können gesondert vereinbart werden.
- Ein Zugriff des Anbieters auf Inhalte der Organisation zu Supportzwecken (Support-Zugang) erfolgt nur nach Freigabe durch einen Administrator des Kunden, zeitlich begrenzt und protokolliert (Einzelheiten im AVV).
§ 8 Nutzerkonten und Speicher
- Der Kunde darf so viele Nutzerkonten gleichzeitig aktiv haben, wie er Nutzerpakete gebucht hat (Anzahl Pakete × 5). Ist die Grenze erreicht, können keine weiteren Benutzer angelegt, eingeladen oder freigeschaltet werden, bis ein weiteres Paket gebucht oder ein Benutzer deaktiviert ist.
- Jedes Nutzerkonto ist einer natürlichen Person zugeordnet und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Der Wechsel eines Nutzerkontos auf eine andere Person (z. B. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters) durch Deaktivieren und Neuanlegen ist zulässig.
- Ist der gebuchte Speicher belegt, nimmt Revisio keine weiteren Dateien an, bis Speicher freigegeben oder ein Speicherpaket gebucht ist. Ab einer Belegung von 80 % weist die Anwendung darauf hin. Bestehende Daten werden wegen einer Überschreitung nicht gelöscht.
- Erweiterung (Upgrade): Weitere Nutzer- oder Speicherpakete kann ein Administrator des Kunden jederzeit im Kundenkonto buchen. Sie stehen sofort zur Verfügung und werden ab dem nächsten Abrechnungszeitraum berechnet; für den laufenden Abrechnungszeitraum fällt kein zusätzliches Entgelt an.
- Reduzierung (Downgrade): Eine Reduzierung von Paketen wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Übersteigt die Nutzung dann den reduzierten Umfang, gelten Abs. 1 und 3 entsprechend; Daten werden nicht gelöscht.
§ 9 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss bzw. bei Buchung eines Pakets auf revisio-app.net und im Kundenkonto ausgewiesenen Preisliste, derzeit 15,00 € je Nutzerpaket (5 Nutzerkonten) und Monat und 5,00 € je Speicherpaket (10 GB) und Monat. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Alle Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Rechnungen enthalten den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Zum Wegfall der Kleinunternehmerregelung siehe Abs. 8.
- Die Entgelte sind monatlich im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums fällig.
- Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder einer anderen dort angebotenen Zahlungsart. Für Zahlungen gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe, soweit sie den Kunden betreffen. Bei SEPA-Lastschrift wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt; die Vorabankündigung kann mit der Rechnung erfolgen.
- Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden. Rechnungen werden per E-Mail an die hinterlegte Rechnungsadresse versandt und im Kundenkonto zum Abruf bereitgestellt.
- Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift oder Rückbuchung entstehen, trägt der Kunde.
- Zahlungsverzug und Sperre: Schlägt eine Zahlung fehl oder bleibt sie aus, erinnert der Anbieter den Kunden in Textform und setzt eine Frist von mindestens 7 Tagen. Wird bis zum Fristablauf nicht gezahlt, darf der Anbieter den Zugang der Organisation sperren; der Kunde wird darauf in der Erinnerung hingewiesen. Die Kundendaten bleiben während der Sperre erhalten; der Anspruch auf das Entgelt besteht fort. Die Sperre wird nach Zahlungseingang unverzüglich aufgehoben. Gesetzliche Verzugsfolgen (insbesondere Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB) bleiben unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
- Wegfall der Kleinunternehmerregelung: Entfallen die Voraussetzungen des § 19 UStG beim Anbieter, insbesondere weil die gesetzlichen Umsatzgrenzen überschritten werden, oder verzichtet der Anbieter auf die Regelung, gelten die vereinbarten Preise ab diesem Zeitpunkt als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt. Der Anbieter kündigt dies in Textform an, sobald er davon Kenntnis hat, nach Möglichkeit vor Beginn des Abrechnungszeitraums, ab dem Umsatzsteuer berechnet wird, und weist die Umsatzsteuer ab dann in den Rechnungen gesondert aus. Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 11 bleibt unberührt.
§ 10 Preisänderungen
- Der Anbieter darf die Preise für die Zukunft ändern. Eine Preiserhöhung kündigt er mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie wird frühestens zu Beginn des ersten Abrechnungszeitraums nach Ablauf dieser Frist wirksam.
- Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Unabhängig davon bleibt das ordentliche Kündigungsrecht nach § 11 bestehen.
- Für die Umsatzsteuer bei Wegfall der Kleinunternehmerregelung gilt § 9 Abs. 8; Abs. 1 und 2 gelten hierfür nicht.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Seiten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden, vom Kunden ohne Einhaltung einer weiteren Frist bis zum letzten Tag des Abrechnungszeitraums, vom Anbieter mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums.
- Der Kunde kann über die Abo-Verwaltung im Kundenkonto oder in Textform an [email protected] kündigen. Die Kündigung wird in Textform bestätigt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrags in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist, Revisio rechtswidrig oder entgegen § 12 Abs. 4 nutzt und dies trotz Abmahnung nicht unterlässt, oder wenn er kein Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 2 ist.
- Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 12 (z. B. Angriff auf die Systeme, Verbreitung von Schadsoftware) darf der Anbieter den betroffenen Zugang sofort vorläufig sperren, soweit dies zur Abwehr von Schäden erforderlich ist. Er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
- Anbieterwechsel und Datenexport (Verordnung (EU) 2023/2854, „Data Act“): Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass seine Daten exportiert werden oder zu einem anderen Anbieter bzw. in eine eigene Umgebung wechseln. Die Kündigungsfrist für die Einleitung eines solchen Wechsels beträgt höchstens die Frist nach Abs. 1 und in keinem Fall mehr als zwei Monate. Nach Ablauf der Kündigungsfrist steht dem Kunden ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen zur Verfügung, in dem er seine Daten weiter exportieren kann (Abs. 6 und § 13). Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen begründet mit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig verlängern. Exportierbar sind alle Kundendaten über den Gesamtexport (§ 13 Abs. 4) in einem gängigen, maschinenlesbaren Format mit den Dateien im Original. Ein Entgelt für den Wechsel oder den Export wird nicht erhoben.
- Nach Vertragsende hat der Kunde 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren (Exportzeitraum); während dieser Zeit können Administratoren des Kunden weiterhin den Gesamtexport (§ 13 Abs. 4) erstellen; auf Anfrage stellt ihn der Anbieter bereit. Danach werden die Kundendaten nach § 13 Abs. 5 gelöscht.
§ 12 Pflichten des Kunden
- Zugangsdaten: Der Kunde hält Passwörter, Gerätezugänge und sonstige Zugangsdaten seiner Nutzer geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Für Administratoren wird die Zwei-Faktor-Anmeldung dringend empfohlen; der Kunde kann sie in Revisio verpflichtend machen. Bei Verdacht auf Missbrauch ändert er die Zugangsdaten unverzüglich, sperrt betroffene Geräte und informiert den Anbieter.
- Verantwortung für Nutzer: Der Kunde ist für die Vergabe von Rollen und Rechten an seine Nutzer und Portalnutzer verantwortlich und stellt sicher, dass diese die Pflichten aus diesem Vertrag einhalten. Handlungen seiner Nutzer werden ihm zugerechnet.
- Rechtmäßigkeit der Kundendaten: Der Kunde ist für die Kundendaten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung berechtigt ist (insbesondere Rechtsgrundlage nach DSGVO, Information der Betroffenen) und dass die Daten keine Rechte Dritter verletzen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind für die Nutzung von Revisio nicht erforderlich und dürfen nur gespeichert werden, wenn dies rechtlich zulässig ist.
- Unzulässige Nutzung: Der Kunde wird Revisio nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder versenden, keine Schadsoftware hochladen, die Systeme nicht übermäßig belasten (z. B. durch automatisierte Abfragen außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen), keine Sicherheitsmaßnahmen umgehen oder testen (Penetrationstests nur nach vorheriger Abstimmung), Revisio nicht dekompilieren oder zurückentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist (§ 69e UrhG), und Revisio nicht Dritten außerhalb seines Unternehmens zur eigenständigen Nutzung überlassen (ausgenommen Portalzugänge für seine Auftraggeber und Nutzerkonten für eingesetzte Subunternehmer).
- Mitwirkung: Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (§ 16 Abs. 2) und verwendet aktuelle Browser und Betriebssysteme.
- Eigene Ablage aufbewahrungspflichtiger Unterlagen: Revisio ist kein Archivsystem im Sinne handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Unterlagen, die er aufbewahren muss oder will (insbesondere Prüfberichte, Prüfbücher, Rechnungen und Angebote), in angemessenen Abständen, spätestens vor Vertragsende, zu exportieren und selbst aufzubewahren.
- Fachliche Verantwortung bleibt beim Kunden. Revisio ist ein Werkzeug zur Organisation, Durchführung und Dokumentation von Wartungs-, Inspektions- und Prüfarbeiten. Revisio ersetzt nicht die Fachkunde und die fachliche Verantwortung des Kunden und seiner Fachkräfte. Insbesondere gilt: a) Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Planung, Durchführung, Bewertung und Dokumentation von Errichtung, Instandhaltung, Inspektion, Wartung und Prüfung von Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Feststellanlagen, Einbruchmelde- und sonstigen sicherheitstechnischen Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN 14675, DIN VDE 0833, DIN 14677, DIN EN 50131, DIN VDE 0100/0105, DGUV Vorschrift 3, den einschlägigen VdS-Richtlinien, den bauordnungsrechtlichen Prüfvorschriften der Länder, behördlichen Auflagen und den Vorgaben der Hersteller. b) Mitgelieferte Prüfvorlagen, Checklisten, Gerätekataloge, Fehlercode- und Normhinweise, Prüffristen und Fälligkeitsberechnungen, Akkuberechnungen, Plausibilitätswarnungen, Austauschfristen und Importe aus Herstellerformaten sind Hilfsmittel. Der Kunde prüft sie vor der Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität für den jeweiligen Einzelfall und passt sie an. Sie ersetzen weder die Kenntnis der aktuellen Normen noch die Prüfung durch eine Fachkraft. c) Der Kunde überwacht Prüf- und Wartungsfristen in eigener Verantwortung. Eine Erinnerung oder Fälligkeitsanzeige in Revisio ist eine Unterstützung, keine Übernahme der Fristenkontrolle durch den Anbieter. d) Der Kunde prüft Berichte, Protokolle, Angebote und sonstige erzeugte Dokumente vor Freigabe, Unterzeichnung und Versand auf inhaltliche Richtigkeit. e) Der Anbieter übernimmt keine Pflichten als Errichter, Fachfirma, Instandhalter, Sachverständiger oder Betreiber einer Anlage und erbringt keine Rechts- oder Normberatung.
§ 13 Kundendaten, Datensicherung, Vertragsende
- Die Kundendaten bleiben Eigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis des Kunden. Der Anbieter verarbeitet sie nur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach Maßgabe des AVV. Eine Auswertung der Inhalte zu eigenen Zwecken, ein Verkauf der Kundendaten oder deren Verwendung zum Training von KI-Modellen findet nicht statt.
- Der Anbieter darf technische Nutzungsdaten der Organisation (z. B. Anzahl der Nutzerkonten, belegter Speicher, Anzahl angelegter Aufträge und Berichte, Zeitpunkte der Nutzung) erheben und für Abrechnung, Kapazitätsplanung, Sicherheit, Support und die Verbesserung von Revisio verwenden. Inhalte der Kundendaten werden dafür nicht ausgewertet.
- Der Anbieter sichert die Datenbank und die Dateiablage täglich verschlüsselt und bewahrt die Sicherungen rotierend auf (Einzelheiten in Leistungsbeschreibung und TOM). Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems nach einem Ausfall. Die Wiederherstellung einzelner, vom Kunden versehentlich gelöschter Datensätze ist nicht geschuldet; Revisio bietet hierfür einen Papierkorb (30 Tage). Eine Einzelwiederherstellung aus einer Sicherung kann gesondert vereinbart werden, soweit sie technisch möglich ist.
- Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit exportieren: einzelne Listen als CSV, Prüfberichte als PDF, Datenauskünfte als ZIP und alle Daten der Organisation als Gesamtexport. Den Gesamtexport (ZIP-Datei mit allen Daten in maschinenlesbarem Format und allen hochgeladenen und erzeugten Dateien) erstellen Administratoren unter Verwaltung › Datenschutz; der Download-Link ist sieben Tage gültig. Der Gesamtexport ist auch während einer Sperre (§§ 4, 9 Abs. 6) und im Exportzeitraum nach Vertragsende (§ 11 Abs. 6) möglich.
- Nach Ablauf des Exportzeitraums (§ 11 Abs. 6) löscht der Anbieter die Kundendaten innerhalb von weiteren 30 Tagen einschließlich der Datenschlüssel der Organisation, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. In Datensicherungen verbleiben die Daten verschlüsselt, bis diese turnusmäßig überschrieben sind (spätestens nach 12 Monaten); sie werden bis dahin nicht verwendet, außer zur Wiederherstellung des Gesamtsystems. Daten, die der Anbieter für die Vertragsabwicklung, Abrechnung und steuerliche Aufbewahrung benötigt (z. B. Rechnungen, Vertragsdaten), bleiben im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gespeichert.
§ 14 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Revisio im Rahmen dieser AGB und im Umfang der gebuchten Pakete für eigene geschäftliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf seinen Nutzern, eingesetzten Subunternehmern (über Nutzerkonten) und seinen Auftraggebern (über Portalzugänge) die Nutzung ermöglichen.
- Alle Rechte an Revisio einschließlich der mitgelieferten Vorlagen, Kataloge und Dokumentation bleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Vom Kunden selbst erstellte oder angepasste Vorlagen und Inhalte stehen dem Kunden zu.
- Der Kunde räumt dem Anbieter an den Kundendaten die Rechte ein, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind (z. B. Speichern, Vervielfältigen für Sicherungen, Umwandeln in PDF, Übermitteln an die vom Kunden bestimmten Empfänger).
- Vorschläge und Rückmeldungen des Kunden zur Weiterentwicklung darf der Anbieter unentgeltlich verwenden.
§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO, dem der Kunde bei der Registrierung zustimmt. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.
- Für personenbezogene Daten, die der Anbieter als eigener Verantwortlicher verarbeitet (Vertrags-, Abrechnungs- und Kontaktdaten), gelten die Datenschutzhinweise auf revisio-app.net.
- Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der anderen Seite bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
§ 16 Gewährleistung
- Für die Bereitstellung von Revisio gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit den folgenden Maßgaben.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform an [email protected] mit einer Beschreibung, wann und wobei der Mangel auftritt und wie er sich zeigt (§ 536c BGB).
- Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist. Er kann den Mangel auch durch eine zumutbare Umgehungslösung beseitigen, bis eine endgültige Lösung bereitsteht.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Das Recht zur Selbstbeseitigung nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen, soweit es nicht um die Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr geht.
- Eine Minderung macht der Kunde durch Erklärung in Textform geltend; eine Kürzung durch Einbehalt ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Mängeln zulässig. Ein Recht zur Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn dem Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
- Keine Mängel sind Störungen, die auf unsachgemäßer Nutzung, nicht unterstützten Endgeräten oder Browsern, Eingriffen des Kunden oder Dritter, Inhalten des Kunden oder Diensten Dritter nach § 5 Abs. 5 beruhen.
- Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur nach Maßgabe von § 17.
§ 17 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach dem Produkthaftungsgesetz, d) im Umfang einer übernommenen Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (z. B. die Bereitstellung von Revisio und die Sicherung der Kundendaten).
- Die Haftung nach Abs. 2 ist je Schadensfall und für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Entgelte, mindestens jedoch auf 5.000 Euro.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Datenverlust: Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet der Anbieter im Rahmen von Abs. 2 bis 4 nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung aus der letzten ordnungsgemäßen Datensicherung (§ 13 Abs. 3) und aus den vom Kunden nach § 12 Abs. 6 zu exportierenden Unterlagen erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Datensicherung schuldhaft unterlassen hat.
- Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden, soweit diese nicht vertragstypisch vorhersehbar sind. Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Pflichten aus § 12 Abs. 7 (fachliche Verantwortung) nicht erfüllt, haftet der Anbieter nicht; im Übrigen bleibt § 254 BGB unberührt.
- Während der unentgeltlichen Testphase haftet der Anbieter nur nach Abs. 1; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (insbesondere Art. 82 DSGVO im Außenverhältnis zu betroffenen Personen) bleiben unberührt.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren – außer in den Fällen des Abs. 1 – in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 18 Höhere Gewalt
Keine Seite haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, etwa Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Streik in Drittbetrieben, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsnetze oder von Rechenzentren Dritter trotz sorgfältiger Auswahl. Pflichten ruhen für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als 30 Tage, können beide Seiten den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 19 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von Revisio durch den Kunden oder seine Nutzer oder auf rechtswidrigen Kundendaten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, die Abwehr.
§ 20 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen geänderter Rechtslage oder Rechtsprechung, neuer Funktionen oder Dienste, technischer Entwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die Hauptleistungspflichten und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung werden auf diesem Weg nicht geändert; hierfür gilt § 10 bzw. ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
- Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die neue Fassung mit den Änderungen im Kundenkonto bereit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin.
- Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beide Seiten können ihn dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Sitz des Anbieters (Gangelt). Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Kündigungen, Mängelanzeigen, Widersprüche und sonstige Erklärungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht in diesen AGB eine Erklärung über das Kundenkonto vorgesehen ist. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Übertragung seines Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen; der Kunde wird darüber vorher informiert und kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).